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Satzung Förderverein Zehntscheuer Ammerbuch-Entringen e.V.

§ 1 Name und Sitz
Der Name des Vereins ist „Förderverein Zehntscheuer Ammerbuch-Entringen e.V.“ Sitz des Vereins ist Ammerbuch. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Förderung von Kunst und Kultur.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Sanierung und den Ausbau der denkmalgeschützten Entringer Zehntscheuer und durch Projekte und Veranstaltungen aus den Bereichen Bildung, Kultur und Denkmalpflege (z.B. Lesungen, Ausstellungen, Vorträge etc.).
Der Verein arbeitet im Rahmen seines Ziels mit der Gemeinde zusammen und strebt die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Institutionen und Initiativen an.

§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Förderverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden.
Über die Mitgliedschaft entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Kalenderjahres, durch Tod oder durch Ausschluss durch die Mitgliederversammlung. Im Falle eines Ausschlusses muss dem Mitglied vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

§ 5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Über alle Sitzungen der Vereinsorgane wird ein Protokoll angefertigt.

§ 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie tagt auf Einladung des Vorstands wenigstens einmal jährlich. Die Einladung muss wenigstens 14 Tage vor dem angesetzten Termin ortsüblich veröffentlicht werden. Anträge zur Tagesordnung können bis zu einer Woche vor der Versammlung gestellt werden.

Die Mitgliederversammlung
– wählt den Vorstand und die Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren,
– setzt die Höhe des Mitgliedsbeitrags fest,
– nimmt den Geschäfts- und Kassenbericht entgegen,
– entlastet den Vorstand,
– beschließt Satzungsänderungen.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist möglich, wenn es die Interessen des Vereins erfordern oder dies von mindestens einem Viertel der Mitglieder schriftlich gefordert wird.

§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht (gemäß § 26 BGB) aus dem ersten und zweiten Vorstand, dem Kassier, dem Schriftführer und drei weiteren Beisitzern.
Erster und zweiter Vorstand ist je allein vertretungsberechtigt.
Der Vorstand leitet die Mitgliederversammlungen und die Vorstandssitzungen. Der Kassier verwaltet die Vereinskasse, die jährlich von zwei zu wählenden Kassenprüfern geprüft werden muss.

§ 8 Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstiger Zwecke fließt das Vermögen der Körperschaft einer freien, gemeinnützigen Organisation zu, die es im Sinne von § 2 zu verwenden hat. Diese Organisation wird bei Auflösung des Vereins auf Vorschlag des Vorstandes in der Mitgliederversammlung gewählt.

§ 9 Inkrafttreten des Vereins
Nach Verabschiedung der Vereinssatzung durch die konstituierende Mitgliederversammlung soll baldmöglichst die Eintragung in das Vereinsregister und die Bewilligung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt beantragt werden.

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 10. Juni 2010 errichtet und am 13.07.2011 in der außerordentlichen Mitgliederversammlung verabschiedet. Ergänzungen bzw. Anpassungen (§ 2) wurden in der Mitgliederversammlung am 26.03.2014 verabschiedet. Auf Hinweis des Finanzamtes wurde die Satzung vom 26.03.2014 in den §§ 2 und 8 geändert bzw. angepasst und am 22.04.2015 in der Mitgliederversammlung verabschiedet.

Ammerbuch, den 22.04.2015

Zum Download:
Satzung Förderverein Zehntscheuer Ammerbuch-Entringen e.V.