Nutzungsordnung

1. Allgemeines

Die Zehntscheuer in Ammerbuch-Entringen ist eine Einrichtung des Fördervereins Zehntscheuer Ammerbuch-Entringen e.V. Das Gebäude wurde dem Verein über einen Erbpachtvertrag von der Gemeinde Ammerbuch überlassen. Der Förderverein hat sich in seiner Satzung verpflichtet, das Gebäude denkmalgerecht umzubauen und für Veranstaltungen aus den Bereichen Kultur, Bildung und Denkmalpflege zu nutzen.

2. Vermietung

Neben den Veranstaltungen, die der Verein selbst organisiert, kann das Gebäude auch von privaten Personen gemietet werden. Ebenso ist die gewerbliche oder gemeinnützige Nutzung durch Vereine/Organisationen/Personen möglich. Jede gesetzeswidrige und sittenwidrige Nutzung ist untersagt.

Der Förderverein vermietet zwei getrennte Bereiche. Das Untergeschoss (mit Küche) und das Obergeschoss (mit einer feststehenden Bühne). Mehrere gleichzeitige Veranstaltungen sind nur ausnahmsweise möglich und bedürfen der Rücksprache unter den betroffenen Mietern. Eine Auflistung der Mietpreise ist in der Nutzungsgebührenordnung zu finden.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Zehntscheuer für regelmäßige Termine oder Veranstaltungen unter der Woche zu mieten. Die Preise und Termine können per E-Mail angefragt werden. Eine Anmietung für Dritte ist nicht möglich. Aus den vorliegenden Bestuhlungsplänen ergibt sich die Empfehlung der Personenanzahl, die an Tischen Platz finden. Insgesamt dürfen sich nicht mehr als 199 Personen in der Zehntscheuer aufhalten.

3. Genehmigungen und Auflagen

Staatliche oder kommunale Genehmigungen (z. B. Sperrstundenverkürzung, Schankerlaubnis usw.) hat der Mieter vor Veranstaltungsbeginn selbst einzuholen. Ebenso ist der Mieter verpflichtet, bei Bedarf seine Veranstaltung bei der Gema kostenpflichtig anzumelden. Der Mieter hat gesetzliche Bestimmungen bei der Nutzung uneingeschränkt zu beachten.

Die Zufahrt zur Zehntscheuer für PKW z.B. für Anlieferungen erfolgt über die Auffahrt vom Platz westlich unterhalb der Zehntscheuer aus. An dem Platz befinden sich auch Parkplätze, die genutzt werden können. Die Zufahrt von der Kirchstraße durch den Torbogen ist eine private Hofeinfahrt; der Durchgang zur Zehntscheuer ist lediglich für Fußgänger, Radfahrer, bzw. Behinderten- oder Krankentransporte offen.

Der Mieter verpflichtet sich
– Kerzen nur in feuerfesten Behältern zu verwenden,
– nur im dafür ausgewiesenen Außenbereich zu rauchen (Richtung Parkplatz; Aschenbecher!),
– alle Fenster und Außentüren ab 22:00 Uhr zu schließen (Lärmschutz!),
– das Inventar pfleglich zu behandeln,
– Wanddekoration nur an eigens dafür vorgesehenen Vorrichtungen aufzuhängen,
– keine oder nur rückstandsfreie, vollständig entfernbare Klebebänder zu verwenden,
– nach Ende der Veranstaltung sämtliche Lichter auszumachen sowie Fenster, Türen und Holztore zu schließen,
– sämtlichen Müll zu entsorgen.

Nicht zulässig ist
– das Rauchen in der Zehntscheuer,
– offenes Feuer auf dem gesamten Gelände,
– die Benutzung einer Fritteuse,
– das Zustellen oder Verdecken von Notausgängen und Notbeleuchtung,
– das Einschlagen von Nägeln und Reißnägeln in Wände und Holzverkleidungen.

4. Übergaberegelung

Die Übergabe der Räumlichkeiten und des Inventars erfolgt mit dem vereinbarten Mietbeginn, es sei denn, es wurde eine andere Regelung vereinbart. Bei der Übergabe werden die für die Nutzung und Abrechnung wichtigen Daten, das Inventar, technische Daten und die Anzahl der Schlüssel in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Nach Mietende verpflichtet sich der Mieter, die Mietsache, die Schlüssel und das Inventar vollständig, gereinigt und in unbeschädigtem Zustand wieder zurückzugeben. Die Böden sollen besenrein hinterlassen werden. Leergut und Abfälle sind vom Mieter selbst zu entsorgen.

5. Haftung

Der Mieter haftet für Schäden am Gebäude und am Inventar. Fehlende oder kaputte Gegenstände, nötige Reparaturkosten, der Ersatz von fehlenden Schlüsseln oder stark verunreinigte Räumlichkeiten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Vermieter schließt jegliche Haftung für Schäden an Vermögen, Sachen oder Verletzungen des Mieters, der Zulieferer, seiner Besucher und Gäste aus, die im Rahmen der Nutzung der Zehntscheuer entstehen.
Ausgenommen hiervon ist die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Seitens des Vermieters. Ausgeschlossen ist jede Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch höhere Gewalt entstehen sowie für Schäden die aufgrund von Diebstahl oder mutwilliger Sachbeschädigung Dritter beruhen. Der Mieter ist hier verpflichtet, selbst Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.


Für private Feiern gelten andere Vorschriften als für öffentliche Veranstaltungen. Bitte informieren Sie sich selbst über die Durchführbarkeit Ihrer geplanten Feier (Verordnung, Ordnungsamt). Bei einer Bestuhlung mit Tischen empfehlen wir eine maximale Anzahl von 70-80 Gästen.

Nutzungsordnung.pdf
Gebührenordnung.pdf